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Schwangere Spielerin: Deutschland hat „umfangreiche Regeln“

München (dpa) – Der Fall der isländischen Fußballnationalspielerin Sara Björk Gunnarsdóttir hat auch in Deutschland für viel Diskussion gesorgt.

Die Mittelfeldspielerin von Olympique Lyon wurde im vergangenen Jahr schwanger und erhielt danach kein Gehalt mehr. Nach der Entscheidung des Fifa-Gerichts musste der französische Klub Lyon mehr als 80.000 Euro an seinen ehemaligen Spieler zahlen.

Während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt haben Frauen in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf Kündigungsschutz und meist auch auf Entgeltkürzungen, erklärte Rechtsanwalt Martin Schimke, Fachanwalt für Sport- und Arbeitsrecht, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Auch Fußballvereine müssten sich an diese Regeln halten.

Profi-Fußballerinnen weltweit haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub von etwa zwei Jahren. Der Weltverband FIFA hat im Dezember 2020 entsprechende Regeln geschaffen, die vorsehen, dass Fußballerinnen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit mindestens zwei Dritteln des vertraglich vereinbarten Gehalts haben und die Frauen vor einer Vertragskündigung wegen Schwangerschaft schützen .

Allerdings begünstigen die neuen Regeln vor allem Spielerinnen, die in Ländern mit niedrigen Mutterschutzstandards arbeiten, sagte Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VDV. „In Deutschland gibt es zum Glück bereits sehr weitreichende gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz“, erklärte er.

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