Digitale Nachrichten, Blogs und News aus der Welt.

Gerichtsnothilfe: Das Gericht hebt rechtswidrige Entscheidungen auf

Münster (dpa/lnw) – Im Streit um die Rückgabe eines Krankenwagens aus Corona hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Freitag Fehlentscheidungen aufgehoben. Damit schloss sich das Oberverwaltungsgericht der Sichtweise der Verwaltungsgerichte der Vorgängerebene an. Allerdings kann der Staat nach Weisung des Gerichts rechtskräftige Entscheidungen überprüfen und damit die Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge verlangen. Das Gericht hat die Berufung nicht zugelassen. Beschwerden können beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht werden.

Die Kläger, darunter ein Steuerberater, der Inhaber eines Schönheitssalons und der Betreiber eines Schnellrestaurants, erhielten im vergangenen Frühjahr als selbstständige Handwerker oder Unternehmer 9.000 Euro Soforthilfe. Hilfsprogramme von Bund und Ländern sollten verhindern, dass die Wirtschaft beim ersten Shutdown einbricht.

Nach drei Monaten schickte das Land endgültige Bescheide und forderte rund 7.000 Euro zurück. Laut OVG sind die Fehler im Text aus Zeitdruck entstanden, was zu verständlichen Fehlerwartungen beim Empfänger geführt hat. Unklar ist, ob die Beihilfe entgangene Umsätze, Zahlungsschwierigkeiten oder Unterhalt kompensieren soll.

Mittel aus Landes- und Bundesprogrammen auf Grundlage des EU-Rechts seien ausschließlich zur Abfederung pandemiebedingter Finanzkrisen bestimmt gewesen. Damit wollten sie gezielt Liquiditätsengpässe überbrücken, erklärte das Gericht. Der Staat forderte jedoch Daten an, die letztendlich nicht ausreichten, um die genaue Höhe der Finanzierung zu bestimmen. Wie viele Mittel im Bewilligungszeitraum tatsächlich verwendet wurden, konnte im Rahmen der zweckgebundenen Mittelvergabe nicht festgestellt werden“, heißt es in dem Urteil.

„Wenn etwas falsch formuliert ist, geht es gegen den Staat“, sagte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen. In der mehr als siebenstündigen mündlichen Debatte kritisierte er den Zustand und die Erwartungen einzelner Kandidaten. Obwohl der Staat Probleme mit der Formulierung hatte, hätte allen klar sein müssen, dass zu viel Geld zurückgezahlt werden musste.

Er räumte gegenüber dem Land ein, dass die Fehler unter großem Zeitdruck gemacht worden seien, „im Interesse schneller Hilfe“. Der Staat gab widersprüchliche Aussagen. So stimmten die Daten im Antrag zumindest zeitweise nicht mit den Informationsseiten des Ministeriums überein.

Während der Anhörung verwies einer der Kläger wiederholt auf die Umsatzeinbußen während der Pandemie. Dem Gericht zufolge gibt es im Verfahren jedoch keinen Hinweis darauf, dass die Unterstützung dies kompensieren soll. Es geht ausschließlich darum, die finanziellen Schwierigkeiten von Unternehmen oder Selbstständigen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu lindern.

Rund 2.500 Klagen wurden bei sieben Verwaltungsgerichten im Land eingereicht. Der nun vom OVG aufgezeigte Weg sei notwendig, sagte der Justizratspräsident, weil der Staat mit den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht arbeiten könne.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Bündnis 90/Grüne) kündigte am Freitagabend an: „Die Urteile werden zur Rechtssicherheit und Klarheit für die Verfahren im Rettungswagen NRW 2020 beitragen.“ Für alle Beteiligten ist es von großer Bedeutung, dass erstmals die grundsätzlichen Rechtsfragen des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen geklärt sind. „Danach werden wir die detaillierten Urteilsbegründungen des Senats sorgfältig evaluieren und die Auswirkungen prüfen“, sagte der Minister.

© dpa-infocom, dpa:230316-99-982027/7