Gesundheit – Münster:Falsche Corona-Krankenwagenentscheidungen abgeschafft
Direkt vom Nachrichtensender dpa
Münster (dpa/lnw) – Im Streit um die Rückgabe eines Krankenwagens aus Corona hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Freitag Fehlentscheidungen aufgehoben. Damit schloss sich das Oberverwaltungsgericht der Sichtweise der Verwaltungsgerichte der Vorgängerebene an. Allerdings kann der Staat nach Weisung des Gerichts rechtskräftige Entscheidungen überprüfen und damit die Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge verlangen. Hiergegen ist Beschwerde möglich (Az.: 4 A 1986/22, 4 A 1987/22, 4 A 1988/22).
In diesem Frühjahr erhielten die Kläger als Selbständige oder Unternehmer 9.000 Euro Soforthilfe. Hilfsprogramme von Bund und Ländern sollten verhindern, dass die Wirtschaft beim ersten Shutdown einbricht. Nach drei Monaten schickte das Land endgültige Bescheide und forderte rund 7.000 Euro zurück. Laut OVG sind die Fehler im Text aus Zeitdruck entstanden, was zu verständlichen Fehlerwartungen beim Empfänger geführt hat. Unklar ist, ob die Beihilfe entgangene Umsätze, Zahlungsschwierigkeiten oder Unterhalt kompensieren soll.
Etwa 2.500 Klagen wurden vor den Verwaltungsgerichten des Landes eingereicht.
© dpa-infocom, dpa:230317-99-996603/2