Berlin (dpa) – Gut ein halbes Jahr nach der Bekanntgabe sollen sich ab diesem Mittwoch mehr als drei Millionen Studenten und Fachschüler um die lang ersehnte Energiepauschale von 200 Euro bewerben können. Dies soll auf der Antragsplattform „Einmalpayment200.de“ möglich sein, die Bund und Länder eigens dafür eingerichtet haben. Das Geld soll den starken Anstieg der Energiepreise abfedern.
Die Bewerbungsplattform wurde in den vergangenen Wochen in einem Pilotprojekt mit mehreren Hochschulen getestet – laut Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger mit Erfolg. Mehr als 12.000 Angemeldete hätten bereits 200 Euro auf ihrem Konto, sagte der FDP-Politiker der „Bild am Sonntag“ und fügte hinzu: „Am Mittwoch beginnt die Anmeldung für alle Studenten und Fachschüler.“ Laut dem für den Aufbau der Plattform federführenden Digitalministerium Sachsen-Anhalt dauerte die Beantragung in der Testphase durchschnittlich drei Minuten.
3,5 Millionen können sich bewerben
Anspruch auf das Geld haben rund 3,5 Millionen Studierende und Studierende technischer Studiengänge, die am 1. Dezember 2022 an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland. In Fachschulen werden beispielsweise Erzieher, Techniker oder Betriebswirte ausgebildet. Die Energiepauschale darf weder besteuert noch von Sozialleistungen abgezogen werden.
Die Semafor-Koalition hatte sich bereits Anfang September vergangenen Jahres auf eine Sonderzahlung geeinigt. Dann war von schneller und unbürokratischer Bezahlung die Rede. Die Umsetzung gestaltete sich jedoch schwierig. Die schnelle Überweisung von 200 Euro scheiterte unter anderem daran, dass die Daten zu den Konten aller betroffenen Studenten und Fachschüler nicht zentral verfügbar waren.
Eine lange Diskussion über die Bewerbungsplattform
Auch beim Versuch, eine Bewerbungsplattform aufzubauen, auf der Betroffene sicher und eindeutig identifiziert werden können und gleichzeitig bei Bildungseinrichtungen vorhandene Personen- und Kontoinformationen zusammengeführt werden, geraten Bund und Länder immer wieder aneinander. Es ging um Datenschutz, Haftung und technische Details. Studentenvertreter und die Opposition im Bundestag kritisierten das schleppende Verfahren.
Zuletzt wurde auch kritisiert, dass alle Betroffenen ein Benutzerkonto beim Bund, ein sogenanntes BundID-Konto, anlegen müssen, um sich bei der Antragstellung eindeutig ausweisen zu können. Nun wurde klargestellt, dass die Online-Funktion eines Personalausweises oder „Elster-Zertifikats“, der für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nicht zwingend erforderlich ist, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Benutzername und Passwort angelegt werden kann.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Montag hatten bis Anfang der Woche gut 700.000 Menschen einen solchen Personalausweis erhalten. Allerdings ist unklar, wie viele von ihnen Universitäts- oder Fachstudenten sind, die sich nur wegen des Energiefestpreises angemeldet haben. Jeder Bürger kann das Konto für andere Verwaltungsdienste nutzen.
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