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Die Bremer Wahlverwaltung verbietet der AfD die Teilnahme an Landtagswahlen

Bremen (dpa) – Der innerlich tief gespaltenen AfD droht der Ausschluss von der Landtagswahl am 14. Mai in der Bremer Innenstadt. Die Wahlverwaltung der Stadt ließ die AfD-Liste nicht zur Sitzung am Freitag zu. Die Partei habe zwei konkurrierende Nominierungen von verschiedenen Ausschussmitgliedern erhalten, sagte Carola Janssen, Präsidentin des Bremer Wahlausschusses. Laut Gesetz kann eine Partei nur eine Kandidatenliste einreichen. Es ist nicht Aufgabe des Wahlausschusses zu prüfen, welcher Vorstand legitim ist; dieser Streit muss parteiintern geklärt werden. In Bremerhaven hingegen ließ der dortige Wahlvorstand die AfD-Liste wählen.

Beide Parteien kündigten in Bremen an, beim Landtagswahlausschuss Berufung einzulegen. Darüber wird am kommenden Donnerstag (23. März) beraten. Die beiden Lager streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Ein Wahlvorschlag kam vom so genannten „Truncated Committee“ um den Landesabgeordneten Sergej Minich. Der zweite Vorschlag kam vom sogenannten Dringlichkeitsausschuss unter Führung der Abgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Die Kontroverse ging in der Sitzung des Wahlausschusses weiter. Die Wahlkommission hätte den inakzeptablen Vorschlag aus dem Minich-Lager nicht annehmen dürfen, sagte Löhmann: „Die Schuld liegt eindeutig bei der Wahlkommission.“ Janssen lehnte ab. Beide Listen wurden von AfD-Mitgliedern im Namen der Partei eingebracht. „Der Fall bleibt bestehen: Die AfD hat zwei Vorschläge eingereicht.“

Für Minichs Lager sagte der Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi, die Kandidatenliste des Eilausschusses sei wegen eines Formfehlers bei der Versammlungseinberufung nicht akzeptabel. Dann bleibt noch der Vorschlag der Rumpfplatte; dies muss für die Zulassung nachgewiesen werden. Aus diesem Grund lehnte die Wahlkommission beide Listen einstimmig ab.

Der Konflikt in Bremen hat auch die regierende AfD in der Bundesregierung gespalten. Der Bundesvorstand unterstützt Minich, das Landesschiedsgericht in Bremen und das Bundesschiedsgericht unterstützen den Notausschuss. Bei der Bundestagswahl 2019 in Bremen gewann die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Sitze.

Die Wahlausschüsse in Bremen und Bremerhaven haben am Freitag für alle Parteien entschieden, welche Wahllisten für den 14. Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven eigene Wahlkreise. In beiden gilt die Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, kann Abgeordnete in den Landtag entsenden. Deshalb ist beispielsweise die in Bremerhaven starke Wählergruppe Bürger in Wut (BiW) vertreten. Diesmal peilt sie zumindest eine Amtszeit auf Bremer Seite an und könnte bei einem Ausschluss der AfD von Proteststimmen profitieren.

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