Frankfurt/Main (dpa) – Der frühere Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Graefe hat nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main zur Altersdiskriminierung des Deutschen Fußball-Bundes Berufung eingelegt.
Das bestätigte der 49-jährige Berliner der Deutschen Presse-Agentur unter Berufung auf seine Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Der „kicker“ hatte zuerst darüber berichtet.
Das Erscheinen vor dem Oberlandesgericht begründeten die Anwälte damit, dass Gräfe kein Verdienstausfallersatz zugesprochen wurde. Das Landgericht hat am 25. Januar entschieden, dass die Altersgrenze von 47 Jahren für die besten DFB-Schiedsrichter nicht rechtsgültig ist. Der ehemalige Richter erhält 48.500 Euro Entschädigung wegen Altersdiskriminierung, jedoch keine Entschädigung für entgangenen Verdienst.
Bisher hat der DFB einen Gang vor das Oberlandesgericht Frankfurt nicht ausgeschlossen. Gräfe musste seine Bundesliga-Karriere im vergangenen Jahr nach 289 Einsätzen aufgrund von Altersbeschränkungen beenden. Er verklagte den Verein auf Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung und möglichen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 in Höhe von 190.000 Euro.
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